NEU: Immunitätstests auf SARS-CoV-2

T-Zellen und Antikörper Nachweise

Vorbemerkung, Vergleichen wir mal mit Masern,

dort gilt eine Impfpflicht, es sei denn, Sie sind Jahrgang 1970 oder älter. Diese Jahrgänge haben in aller Regel die Masern in ihrer Kindheit durchlebt. Nach Impfung oder Infekt besteht eine lebenslange Immunität. Daher besteht auch keine Impfpflicht wenn Sie eine Immunität nachgewiesen haben. Das ist naturwissenschaftlich einleuchtend, denn, wenn Sie immun sind, können Sie sich und andere ja nicht weiter infizieren.

Unterschied: Der Maservirus ist genetisch stabil, er kommt nur bei Menschen vor, eine 2-fach Impfung ist nahezu 100% wirksam. Damit bestehen Chancen, den Virus auszurotten, Immunität nach Infekt oder Impfung besteht lebenslang.

Bei SARS-CoV-2 Viren ist dies alles anders, sie sind sehr mutationsfreudig, kommen evtl. auch bei Tieren vor, die Impfung liefert keinen vollständigen Schutz und geimpfte Personen sind teilweise nach wie vor ansteckend. Somit liefert eine vollständige Durchimpfung keinen Chance auf Ausrottung des Virus, es wird nur ein verstärkter Selektionsdruck ausgeübt, insbesondere auf Mutationen am Spikeprotein, wenn global nahezu alle Impfstoffe auf diesem aufbauen.

 

Wann ist eine Messung der SARS-CoV-2-Immunität sinnvoll?

  • Nach der Impfung, um zu prüfen, ob ihr Schutz ausreichend aufgebaut wurde.

  • Nach einem Infekt, um zu prüfen, ob eine weitere Impfung sinnvoll ist oder nicht.

  • Vor einer Impfung bzw. Boosterung, insbesondere wenn Neigungen zu Autoimmunerkrankungen oder Allergien wahrscheinlich sind oder vorliegen, um eine Überreaktion des Immunsystems zu vermeiden. Wenn die Titer der Antikörper sehr hoch sind, sollte man dann tatsächlich besser nicht noch einmal Impfen. Sonst kann das Immunsystem auch überreagieren und entgleisen.

  • Zum Nachweis eines Genesenen-Status, dies gilt in Deutschland leider nur dort, wo Sie auf Einsicht treffen. Jedenfalls ist es notwendig, dann noch einen entsprechenden QR Code zu bekommen. In der Schweiz und anderen Ländern ist ein Immunitätsnachweis offiziell und in jedem Fall als Genesennachweis gültig. Nichts anderes ist auch aus naturwissenschaftlicher Sicht sinnvoll. Daher bin ich zuversichtlich, dass diese Sicht sich mittelfristig durchsetzen wird.

  • Wenn Sie im Gesundheitssystem arbeiten und deshalb auf Sie Mitte März eine Impfpflicht zukommt, ist es möglich, mit Hilfe eines solchen Test ihren Genesenenstatus zu verlängern bei Nachweis von Immuntät (Quelle: RA Anette Oberhauser, Vortrag in der isg Akademie).

 

Wie kann man vorgehen?

Sie müssen dann bei sich Blut abnehmen lassen - bei einem Arzt oder Heilpraktiker. Das ist auch bei mir möglich. Es muss nicht morgens nüchtern sein, aber besser nicht vor dem Wochenende, damit die Probe nicht zu lange auf der Post herumliegt.

Ich sende die Proben dann an das Labor Bayer in Leinfelden-Echterdingen. Diese machen dort einen Test auf Antikörper für 20 Euro oder auf T-Zellen für 116 Euro. Ihre Kasse trägt dies vermutlich nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen. Aber Sie können es als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, sofern Sie den nötigen Prozentsatz über's Jahr erreichen.

Manchmal ist es auch sinnvoll, zweimal zu messen, um zu sehen, ob die Antikörper ansteigen oder nicht. Der T-Zellen Test ist generell schneller positiv als der Antikörpertest. Wenn Sie der Infekt nur gestreift hat und ihre Killerzellen und T-Zellen den Infekt sehr schnell abgewehrt haben, dann entsteht nicht immer eine Antikörperbildung. Diese ist wahrscheinlicher, wenn Sie wirklich Symptome hatten. Immunität haben Sie aber auch bei erhöhten T-Zellen gegen den Virus.

 

Was kann man noch messen, um den Immunstatus zu prüfen?

Ich persönlich lasse beim Labor GanzImmun in Mainz im Blut Selen und Zink, Vitamin D und A, die Omega-3-Fettsäuren / bzw. den Fettsäure-Index bestimmen.

Auch Melatonin (ein guter Schlaf) ist sehr entscheidend für die Immunabwehr!

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